Auszug aus der noch nicht veröffentlichten Chronik des Dorfes
Erste urkundliche Erwähnung Lagershausens
Das Dorf Lagershausen wird 1141 erstmalig als Lawardishusen in einer Urkunde des Klosters St. Blasien erwähnt.
Diese Urkunde besiegelt eine Schenkung Siegfried IV. an das Kloster und bestätigt gleichzeitig alle vorangegangenen Gaben. Siegfried der IV., Graf von Boyneburg, ist Gründer und Stifter des Klosters in Northeim und ist der letzte des Geschlechtes der Grafen von Northeim. Die Urkunde wird auf dem Schloss Boyneburg verfasst und von dem Mainzer Erzbischof Markolf von Mainz als Zeugen bestätigt.
In dieser Urkunde wird in Lawardishusen Grundeigentum für die Gründung des Klosters in Northeim aufgeführt. Nach dieser Urkunde sind in Lagershausen zwei Hufen Land in das Eigentum des Klosters St. Blasien in Northeim übergegangen. Neben den Gütern in Lagershausen sind weitere in 65 Dörfern aufgeführt.
Zwei Hufen Land entsprechen ungefähr 30 bis 40 ha Ackerland oder zwei Hofstellen oder einem großen Meierhof. Heinrich Weigand geht in seinem Heimatbuch aus dem Jahr 1924 davon aus, dass dieser ehemalige Klosterhof heute Eigentum der Familie Wicke ist.
Die Klosterkammer, Verwalterin des Eigentums der Klöster nach der Reformation, verwaltet heute noch immer Land in Lagershausen. Die erste Siedlung des Dorfes ist im Jahr 1960 auf dem Land der Klosterkammer gebaut worden.
Geschichte der Urkunde
Nach heutigen Erkenntnissen ist diese Urkunde jedoch eine Fälschung aus dem Jahr 1240. Die Ursprungsurkunde wird wahrscheinlich bei einem Brand des Klosters vernichtet. Aus der Not heraus seinen Besitz nachweisen zu müssen, kommt es oft vor, dass solche Urkunden wieder hergestellt (gefälscht) werden. Auch Mönche und Äbte haben in dieser Zeit keinen Skrupel Urkunden zu fälschen.
Die in der Urkunde aufgeführte Besitzliste ist bekannt gewesen und es gab auch keinen Grund das Erstellungsdatum der Urkunde zu ändern. Man kann daher davon ausgehen, dass trotz der Fälschung der Urkunde Lagershausen im Jahr 1141 erstmalig erwähnt wird.
Der Name Lagershausen
Der Name Lawardishusen wechselt über die Jahrhunderte in den Urkunden und Aufzeichnungen von Lawardishusen zu Lauuardehusen über Lawardeshusen in Lagershausen.
Nach dem Ortsnamenbuch des Landkreises Northeim besteht der Name des Dorfes zunächst aus dem Grundwort „husen“ heute „hausen“. Das weitverbreitete Grundwort bedeutet Gebäude oder Haus und ist daher ein typisches Namenselement für Siedlungen.
Das Bestimmungswort „Lagers“ hat seinen Ursprung aus einem Personennamen, nämlich dem altsächsischen Namen „Lathwart“. Dieser entwickelte sich weiter zu dem Namen „Lawart“ woraus der Dorfname Lawardishusen wird.
Die Silbe „ward“ oder „wart“ aus dem Namen „Lathwart“ bedeutet Hüter oder Wächter. Die Silbe „lath“ steht für Einladen oder zum Kampf herausfordern.
Herzogtum Sachsen
Lagershausen gehört 1141 zum damaligen Herzogtum Sachsen. Das Herzogtum ist in Gaue unterteilt. Lagershausen liegt im Rittigau, dem ehemaligen Liesgau. Der Gau umfasst die Gegend um Northeim und Teile des alten Amtes. Die Namensgebung des Gaus erfolgte nach dem Rethoberg. Es ist das ehemalige Stammland der Grafen von Northeim.
Herzog in Sachsen ist seit 1138 Albrecht der Bär, ein Askanier. Diese haben ihren Sitz in Ballenberg im Ostharz. Die Herzogswürde erhielt er von dem Kaiser Konrad III.. Der Kaiser hatte zuvor Heinrich dem Stolzen die Herzogswürde von Sachsen entzogen, um die Macht der Welfen im Reich einzuschränken und seine eigene zu stärken.
Albrecht hatte in seiner Regentschaftszeit erhebliche Schwierigkeiten sich gegen den Einfluss der ursprünglich in Sachsen herrschenden Welfen durchzusetzen.
Lagershausen und Imbshausen sind zu dieser Zeit Lehnsdörfer des Bistums Paderborn. Das Lehen ist bis auf den Klosterhof in Lagershausen an die Herren von Osterode vergeben.